AGB
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AGB (PDF)
Miet.- und Geschäftsbedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Mietgegenstände gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Preise: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mietdauer: Soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen, bezieht sich die Mietdauer auf die jeweils angegebene Mietzeit. Die Mietgebühr bezieht sich ab Lager auf jeweils der angegebenen Mietdauer.Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jeden angefangenen Tag berechnet. Sollten uns durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe Mehr.- und Ausfallkosten, sowie Vertragsstrafen entstehen, so werden diese in vollem Umfang auf den Mieter umgelegt. Ebenso hat dies Gültigkeit für Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen. Bei Auftragsstornierung werden folgende Kosten in abgestufter Form je nach Zeitpunkt zwischen Auftragsbestätigung und Leistungsdatum vom Gesamtbetrag fällig: bis 14 Tagen vor der Veranstaltung 30%, bis 7 Tage 50% und bis zum Tag vor Aufbaubeginn 80%. Bei einer Kündigung des Vertrags nach dem beladen unserer Fahrzeuge 90%. Eine Auftragsstornierung kann nur in schriftlicher Form angenommen werden. Lieferbedingungen: Unsere Transportkosten berechnen sich nach der Bestellmenge, dem Gewicht der Ladung und der Entfernung. Die Mietkosten und die Transportkosten beinhalten nicht den Auf.- und Abbau, sowie das Vertragen und einsammeln der gemieteten Gegenstände, außer es ist angegeben inkl. Auf.- u. Abbau. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Unsere Transportkosten beinhalten die Anlieferung und Abholung von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr. Div. Warte.- und Arbeitszeiten, sowie extra Anfahrten z.B. durch Einsammeln, nicht bereitgestellte Gegenstände oder Auf.- bzw. Abbau der Gegenstände durch uns, obwohl ohne Auf.- und Abbau ausgemacht war, etc. gehen zu Lasten des Mieters. ( pro Person EUR 35.- pro Stunde). Zahlungsbedingungen: Der Mietpreis einschließlich der Transportkosten ist bei Übernahme der Ware in voller Höhe ohne Abzug fällig, außer es ist anders angegeben. Als Zahlungsmittel gelten nur Bargeld oder Euroschecks ( Scheckkarte ) bis 200 EUR. Bei Neukunden sind wir berechtigt eine Anzahlung in Höhe von mindesten 50% zu erheben., des weiteren eine Kaution in gleicher Höhe, welche bei ordnungsgemäßem Abbau / Rückgabe mit den tatsächlich erbrachten Leistungen verrechnet wird. Für den Fall, daß der Rechnungsempfänger eine Bezahlung unserer Rechnung ablehnt, haftet der Auftraggeber bei Fälligkeit für den gesamten Rechnungsbetrag. Sollte ein Kunde bei uns noch Außenstände oder Abschlagszahlungen nicht rechtzeitig geleistet haben, so können wir gemietete Gegenstände abholen und weitere Aufträge ohne Hinweis ablehnen. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen: Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturkosten berechnet. Die Reinigung von Tisch.- u. Stuhlwäsche ist in unseren Mietpreisen enthalten. Leichbauzelte und Schirme müssen ab einer Windstärke vier kundenseits abgebaut werden, auch wenn Sie durch uns aufgebaut wurden. Schäden durch Nichtabbau gehen zu Lasten des Kunden. Zusatz für Zeltanmietung und Lieferung: Div. Warte.- und Arbeitszeiten, sowie extra Anfahrten durch nicht leergeräumtes, nicht geräumtes, verparktes Aufbaugelände, nicht leergeräumte Zelte etc. gehen zu Lasten des Mieters. ( Pro Person EUR 35.- pro Stunde ). Bei unserer Preiskalkulation sind wir von ebenem Gelände und direkter Zufahrt zu Aufbauplatz ausgegangen. Mehrkosten, welche durch zusätzlichen Unterbau entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Es muß möglich sein die Zeltkonstruktion mit Erdnägel ( 100 cm länge ) im Erdreich zu verankern. Sollte eine Verankerung mit Erdnägeln nicht möglich sein können gegen Aufpreis Schwerlastanker, Betongewichte oder Ballastböden eingesetzt werden. Sind in dem Bereich der Erdnägel Versorgungsleitungen jeglicher Art vorhanden, muß der Mieter vor Arbeitsbeginn dies von den entsprechenden Versorgungsunternehmen auf dem Boden Markieren lassen. Sollte des Mieter dies nicht machen so willigt er stillschweigend in den Arbeitsbeginn ein. Die Kosten in einem Schadensfall trägt der Mieter in vollem Umfang. Div. Beschädigungen und die Wiederherstellung der Oberfläche des Geländes durch Befestigungsbohrungen usw. sind Sache des Mieters. Der Mieter steht nach Übergabe der Mietgegenstände für alle Verschlechterungen und Beschädigungen der Mietgegenstände, gleich welcher Art ein, insbesondere für Abhanden gekommene Mietartikel, Beschädigungen durch den Auftraggeber, durch Publikum und Randalierer. Nicht aber für Vertragsgemäße Abnutzung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß er eine Veranstaltungsversicherung abschließen sollte, ebenso eine Sturm.- und Windversicherung. Der Kunde stellt die Firma Zeltverleih & Veranstaltungstechnik Zaun von Forderungen Dritter frei. In unseren Zelten, außer in reinen Küchenzelten, und im Umkreis von 5 m darf nicht gekocht und gegrillt werden. Desweiteren ist offenes Feuer in allen Zelten nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor das Zelt sofort abzubauen. Feuerlöcher und Notbeleuchtungen sind Sache des Mieters, und sind am Tag der Bauabnahme betriebsbereit zu halten. Die Zeltplanen, das Zeltgestänge und der Zeltoden dürfen nicht mit Klebebändern oder ähnlichem versehen werden, ebenso darf der Boden und das Zeltgestänge nicht angebohrt werden. Dekorationen haben ausschließlich schwerentflammbar ( B1 ) zu erfolgen. Dekorationen an Zeltplanen sowie Zeltgestänge mit Kreppapier wird untersagt ( Abfärbung ). Kosten die durch Reinigung, Erneuerung und Beschädigung des Mietmaterials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Mietgegenstände sind in gleicher unversehrter Beschaffenheit an den Vermieter zurückzugeben wie Sie übergeben wurden. Zelte ab einer Größe von 75 qm unterliegen der Anmeldepflicht bei der örtlichen Baubehörde und der Brandschutzdirektion. Zelte unter 75 qm müssen nur der Brandschutzdirektion gemeldet werden. Die Anmeldung muß durch den Veranstalter erfolgen. Eine Kopie der Anmeldung für den Termin der Bauabnahme muß mindestens eine Woche vor Montagebeginn bei uns vorliegen. Die Kosten für Bauabnahme, behördliche Auflagen sowie sämtliche Versicherungsprämien die notwendig sind um alle eventuell auftretenden Schäden, in voller Höhe abzudecken, trägt der Auftraggeber. Sollten die Auflagen der einzelnen Ämter und Behörden durch Platzmangel etc. nicht erfüllt werden können oder das Zelt nicht angemeldet worden sein, und die Behörde den Betrieb des Zeltes verweigern, so trägt der Mieter alle bis dahin angefallenen und daraus noch anfallenden Kosten, ebenso den Mietpreis, in vollem Umfang. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 55286 Wörrstadt vereinbart. Sollte eine Zustimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der richtigen Vereinbarung am nächsten kommende Vereinbarung treffen. Wörrstadt, den 02.02.2008